Visum

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Für Angehörige zahlreicher Staaten besteht eine Visumspflicht für die Einreise nach Deutschland.

Eine aktuelle Liste aller visumspflichtigen und auch visumsfreien Länder stellt das Auswärtige Amt zur Verfügung.
Auswärtiges Amt

Visa-Angelegenheiten

Informationen, Ansprechpartner, Einladungsschreiben
Die Registrierung als Aussteller oder Fachbesucher ist die Voraussetzung für die Beantragung eines Einladungsschreibens. Den Link "Zum Anmeldeformular“ finden Sie direkt unter Ihrem "My Book Fair" Profil!

Aussteller und Fachbesucher aus visumspflichtigen Ländern müssen sich rechtzeitig mit der jeweiligen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland (Botschaften oder Generalkonsulate) in Verbindung setzen, um dort einen Termin zu vereinbaren und sich nach den jeweiligen örtlichen Besonderheiten zu erkundigen.
Auswärtiges Amt

Im Regelfall benötigen die Auslandsvertretungen zwischen zwei und zehn Arbeitstagen, um über einen Antrag für ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt zu entscheiden.
Während der Hauptreisezeiten können längere Wartezeiten auftreten, bis der Antrag bei der Auslandsvertretung gestellt werden kann, der Antrag sollte deshalb frühzeitig gestellt werden.

In der Regel werden folgende Dokumente benötigt:

  • einen vollständig ausgefüllten Visumsantrag
  • einen Reisepass (noch mind. 3 Monate über die beantragte Aufenthaltsdauer hinaus gültig)
  • ein visumsrelevantes Einladungsschreiben der Frankfurter Buchmesse
  • eine bestätigte Reisebuchung incl. Flug- und Hotelreservierung
  • einen Nachweis über eine abgeschlossene Auslandskrankenversicherung
  • Dokumente, die die Geschäftsbeziehungen und Geschäftsaktivitäten nachweisen wie z.B. einen Handelsregisterauszug oder Steuerkarte.
  • Für Fachbesucher gilt ein Nachweis über Arbeits-, Einkommens- und Familienverhältnisse sowie Sozialversicherungsnachweise.

Bitte entnehmen Sie unbedingt weitere Anforderungen aus der Website der für Sie zuständigen Deutschen Auslandsvertretung.
Auswärtiges Amt

Die Frankfurter Buchmesse hilft Ihnen gerne mit der Erstellung eines Einladungsbriefes vom 16. Mai bis zum 30. September 2011, dies ist jedoch keine Garantie für die Erteilung eines Visums.

Als Aussteller können Sie hier Ihr Einladungsschreiben für Visumszwecke beantragen sofern Sie registriert und im Who's Who eingetragen sind. Falls Sie Ihre Registrierung noch nicht vorgenommen haben, bitten wir Sie diesem Link zu folgen:
Registrierung für Aussteller

Als Fachbesucher und Besucher können Sie, nach erfolgter Registrierung und Erwerb einer Eintrittskarte, Ihr Einladungsschreiben für Visumszwecke beantragen.
Registrierung für Fachbesucher und Besucher

Der Online-Service unterstützt sie bei Fragen zur Registrierung.
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Einladungsschreiben

Wenn Sie aus einem visumpflichtigen Land kommen, aber in einem nichtvisumpflichtigen Land leben, können Sie hier das Einladungsschreiben beantragen.

E-Mail: visa@book-fair.com

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Kontakt

Visa Service - Frankfurter Buchmesse
Reineckstrasse 3
D-60313 Frankfurt/Main
Germany
Fax: +49 (0) 69 2102 227
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Ausstellern und Fachbesuchern aus der Region stehen auch unsere Büros in Indien und China zur Verfügung:

GBO Neu Delhi
German Book Office New Delhi
Mary Therese Kurkalang
GF, Back Unit Flat
4/9 Shanti Niketan
New Delhi 110021
Indien
Tel.: +91 (11) 40201102
Fax: +91 (11) 40201107
E-Mail: kurkalang@newdelhi.gbo.org

BIZ Peking
Buchinformationszentrum (BIZ Peking)
Mingli Zhang
1870 Beijing Sunflower Tower
No. 37 Maizidian Street
100125 Beijing
China
Tel.: +86 10 852 767 98
Fax: +86 10 852 768 06
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